Beratung
Wohnen

B-Schein für die Wohnungssuche

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Aktuell sind wieder viele Studierende auf der mühsamen Suche nach einem Zimmer oder einer Wohnung. Manchmal ist für den Bezug einer Wohnung ein Berechtigungsschein erforderlich. Diesen B-Schein bekommen Wohnungssuchende, die nachweisen können, dass sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dies ist auch für viele Studierende möglich.

Am besten informiert man sich vor der Wohnungssuche bei der zuständigen Behörde ob man diesen Schein erhalten kann und besorgt ihn sich, damit man ihn nachweisen kann, wenn man ihn braucht.

Mehr Infos zum B-Schein und dazu wo man ihn bekommt gibt’s auf unserer Seite Infos rund ums Wohnen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema hilft unsere Sozialberatung gerne weiter.

 

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