Studienstarthilfe

Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund ab dem Wintersemester 2024/25 eine Studienstarthilfe.

Wie viel?

  • einmalig 1.000 Euro
  • geschenkt (muss nicht zurückgezahlt werden)
  • Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Für wen?

  • Du bist unter 25 Jahre alt 
  • Du nimmst dein Erststudium in Vollzeit zum Wintersemester 2024/2025 auf UND
  • du hast im Monat vor dem Studienbeginn z.B. eine dieser Leistungen bezogen:
    • Bürgergeld (SGB II)
    • Kinderzuschlag (≠ Kindergeld)
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wie stelle ich den Antrag?

  • Der Antrag kann ab 02.09.2024 über BAföG Digital gestellt werden.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

  • deine Immatrikulationsbescheinigung
  • einen Nachweis des Sozialleistungsbezugs durch Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides. Aber Achtung: Der darf nicht älter als sechs Monate sein!
Ein Student zeigt Daumen hoch, eine Studentin hält einen Laptop, Foto Nico Herzog für Studentenwerk Hannover

TIPP!

Du möchtest die Studienstarthilfe im September beantragen, aber dein Nachweis des Sozialleistungsbezugs (zum Beispiel dein Wohngeldbescheid) ist schon älter als sechs Monate? Dann kümmere dich schon jetzt um einen aktuellen Nachweis. Nimm Kontakt zum zuständigen Amt auf und bitte um eine aktuelle Bestätigung, dass du Sozialleistungen beziehst.

Ein Student zeigt Daumen hoch, eine Studentin hält einen Laptop, Foto Nico Herzog für Studentenwerk Hannover

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