Rechtsberatung

Manchmal musst du auch schon als Studi für dein Recht streiten. Ärger mit Vermieter*in oder Arbeitgeber*in? Einmal kurz nicht aufgepasst und einen Schaden verursacht? Für Studis gibt es verschiedene Anlaufstellen in Hannover, um sich rechtlich beraten zu lassen, ohne dabei arm zu werden. Und wir unterstützen besonders internationale Studierende mit einer Rechtsberatung zu allen Fragen rund um ihren Ausländerstatus.

Für Menschen mit geringem Einkommen (und dazu zählen ja viele Studierende) besteht die Möglichkeit, die Rechtsberatungshilfe des Amtsgerichts in Anspruch zu nehmen.

Mit der Beratungshilfe kannst du Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wahrnehmen.

Rechtsberatungshilfe gibt es für folgende Rechtsgebiete: Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. In Strafsachen wird nur eine mündliche Beratung erteilt.

Als ratsuchende Person erhältst du beim Amtsgericht ein sogenanntes Berechtigungsschreiben, mit dem du dann zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt deiner Wahl gehen kannst. Dort musst du dann nur eine Gebühr in Höhe von 15 Euro bezahlen.

Da nur Menschen mit geringem Einkommen Rechtsberatungshilfe bekommen, überprüft das Amtsgericht deine finanzielle Situation. Mitbringen oder einreichen musst du Nachweise über dein Einkommen und Vermögen, einen aktuellen Kontoauszug und Belege über deine Ausgaben, zum Beispiel deinen Mietvertrag.

Anträge auf Rechtsberatungshilfe können schriftlich oder persönlich gestellt werden. Zur persönlichen Antragstellung muss vorher ein Termin vereinbart werden!

Die Sprechzeiten und Kontaktdaten der Rechtsantragsstelle findest du direkt auf der Homepage des Amtsgerichts Hannover.

Mehr Informationen und das Formular für die schriftliche Beantragung der Rechtsberatungshilfe findest du außerdem auf der Seite Beratungshilfe im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Wer sich in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen möchte und über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen.

Rechtsberatungshilfe und Prozesskostenhilfe können auch ausländische Studierende in Anspruch nehmen.

Das Studentenwerk Hannover bietet ausländischen Studierenden, die beim Studentenwerk Hannover beitragspflichtig sind (1), eine kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus an. Damit könnt ihr euch in ausländerrechtliche Angelegenheiten und bei Fragen zu den besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Studierende beraten lassen.

Die Beratung führen nur bestimmte Rechtsanwältinnen und -anwälte durch. Auf dem vom Studentenwerk ausgestellten Berechtigungsschein ist angegeben, welche das sind. Beratungskosten anderer Rechtsanwält*nnen werden nicht bezahlt!

  • Die Beratung umfasst nur mündliche Auskünfte, bevor es zu einem Gerichtsprozess kommt. Eine Vertretung vor Gericht, das Entwerfen von Schriftsätzen oder die Übernahme entstehender Prozesskosten erfolgt nicht.
  • Eine Beratung in Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus stehen, ist nicht möglich.
  • Ausländische Studierende können pro Semester eine kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus in Anspruch nehmen.
  • Das Studentenwerk übernimmt die Kosten einer Beratungszeit von höchstens 60 Minuten.

Den Berechtigungsschein erhältst du bei der Sozialberatung des Studentenwerks Hannover. Benötigt werden der gültige Studierendenausweis und der Pass oder Aufenthaltstitel.


(1) Das sind die Studierenden der Leibniz Universität Hannover, der Hochschule Hannover, der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover.

Das studentische Legal Clinic Team der Juristischen Fakultät bietet für ratsuchende Studierende aller Fakultäten der LUH eine kostenlose außergerichtliche Rechtsberatung unter Anleitung eines erfahrenen Anwalts an.

Es findet keine Beratung im Strafrecht (auch Ordnungswidrigkeiten) und im Familien- und Erbrecht statt. Auch zu BAföG, Steuern und Prüfungsanfechtungen berät die Legal Clinic nicht.

Das Beratungsangebot gilt ausschließlich für eigene Angelegenheiten der Studierenden. Du kannst also keine Beratung für Bekannte oder Verwandte in Anspruch nehmen.

Terminvereinbarung und Kontakt: legalclinic@jura.uni-hannover.de

Weitere Informationen: https://www.jura.uni-hannover.de/de/legalclinic/

Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter!

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