Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Unbeschwert studieren ist schön, aber leider nicht immer möglich. Für einige Studierende ist der Alltag eine besondere Herausforderung. Elf Prozent der Studierenden müssen ihr Studium mit und trotz körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen meistern. Gehörst du dazu?

Studentin mit Blindenschrift

Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

... sind Studierende mit Beeinträchtigungen

  • ihrer Mobilität
  • ihrem Sehen
  • ihrem Hören
  • ihrem Sprechen

aber auch Studierende mit

  • psychischen Erkrankungen (z. B. Essstörungen, Depressionen)
  • chronischen Krankheiten (z. B. Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
  • Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen

 

Studentin mit Blindenschrift

Hier findest du Unterstützung

... an den Hochschulen und bei der Stadt!

Die Beauftragte berät Studierende, Mitarbeitende und Studienbewerber*innen der Leibniz Universität Hannover (LUH) bei allen Fragen rund um das Thema »Studieren mit Handicap« (Bewältigung des Unialltags, Nachteilsausgleiche, Prüfungsorganisation, Praktika usw.). Die vertraulichen Beratungsgespräche finden in den Büroräumen der ZSB statt, die barrierefrei erreicht werden können.

Ansprechpartnerin: Christiane Stolz
Tel. (05 11) 7 62-32 17
christiane.stolz@zuv.uni-hannover.de

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Die ptb bietet eine semesterbegleitende Gruppe für Studierende an, die nach einer schweren psychischen Krise – oftmals verbunden mit stationärer oder teilstationärer Behandlung – praktische, studienbezogene Hilfen zur erfolgreichen Bewältigung der Studienanforderungen benötigen. Es geht unter anderem um folgende Themen: Studienorganisation, Zeitplanung und Durchführung des Semesters, Vermittlung von studienrelevanten Arbeitstechniken und Umgang mit Medikamenten. Innerhalb der Gruppe »Begleitende Hilfen für psychisch gesundende Studierende« ist Raum und Zeit für Erfahrungsaustausch und Kontaktmöglichkeit zu ebenfalls betroffenen Studierenden.

Das Angebot ist eine Ergänzung, nicht eine Alternative zur ambulanten Psychotherapie. Bei Bedarf ist Einzelberatung möglich. Anmeldungen sind nach einem Vorgespräch das ganze Jahr über möglich. Mobilitätseingeschränkte Studierende werden geben, dies bei der Terminvereinbarung mitzuteilen.

Tel. (05 11) 7 62-37 99
info@ptb.uni-hannover.de

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Die IBS stellt wichtige Informationen im barrierefrei bestellbaren Handbuch "Studium und Behinderung" zur Verfügung. Sie ist An­laufstelle für Studieninteressierte, Studierende,  BeraterInnen, Arbeits­agenturen, Verbände, Beratungsstellen und Interessengemeinschaften. Sie veranstaltet regelmäßig Seminare zum Berufseinstieg für Studierende kurz vor dem Studienabschluss. Interessierte können sich bei Fragen per Telefon oder Email an die Informationsstelle wenden.

Tel. (0 30) 29 77-27 64
studium-behinderung@studentenwerke.de

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Für Studierende aller hannoverschen Hochschulen mit Sehbehinderungen sowie für blinde Studierende hat die Technische Informationsbibliothek (TIB) an ihrem Standort Conti-Campus einen Arbeitsraum eingerichtet. An einem PC mit Internetzugang können Texte eingescannt und in Braille, mit größerer Schrift oder per Sprachausgabe wiedergegeben oder in Braille bzw. in schwarz-weiß ausgedruckt werden. Ein Lesegerät mit Kamera ermöglicht es, Texte bis zu 36-fach vergrößert auf einem 32ʺ-Monitor wiederzugeben.

Der Arbeitsplatz muss telefonisch reserviert werden.

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Mit Handicap am Hochschulsport teilnehmen? Das geht: mit dem Buddy-Projekt des Zentrums für Hochschulsport. Studierende und Beschäftigte mit Handicap, die ohne Unterstützung keinen Sport treiben können, tun sich mit einem Buddy zusammen und können so am Hochschulsport teilnehmen. Jede Person ohne Einschränkungen, die Mitstudierende oder Kolleginnen und Kollegen mit Handicap unterstützen möchten, kann zum Buddy werden.

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In der Region Hannover gibt es rund 600 Selbsthilfegruppen, in denen sich Menschen zu verschiedensten Erkrankungen, Behinderungen oder Problemen austauschen und sich gegenseitig unterstützen.

KIBIS hilft Interessierten, eine geeignete Selbsthilfegruppe zu finden und begleitet die Gründung von neuen Selbsthilfegruppen. Eine Datenbank mit Stichwortverzeichnis über die bestehenden Gruppen in der Region Hannover und weitere Informationen sind auf der Homepage der KIBIS zu finden.

Tel. (05 11) 66 65 67
info@kibis-hannover.de

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Die Hochschule Hannover berät zu den Themen:

  • Teilbefreiung von den Semestergebühren 
  • Ausleihen von Hilfsmitteln
  • Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Solltest du auf deine Fragen keine Antworten finden, melde dich gerne direkt bei der Hochschule Hannover.

Ansprechpartnerin: Stephanie Heine
Tel.: (0511) 9296 7427
stephanie.heine(at)hs-hannover.de

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ulrich Schneider, StB
Tel.: (0511) 9296 1557
ulrich.schneider(at)hs-hannover.de

Das SBS berät Studieninteressierte und Studierende sowie Mitarbeitende der Hochschule Hannover (HsH) bei Fragen rund um ein Studium mit Beeinträchtigung. Zudem verwaltet es den Hilfsmittelpool, aus dem Hilfsmittel entliehen bzw. beantragt werden können und unterstützt Studierende bei Projekten und Initiativen.

AnsprechpartnerInn: Stephanie Heine
Tel. (05 11) 92 96-74 27

Handy: 01573 7827675
stephanie.heine@hs-hannover.de

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Selbstbestimmt Leben Hannover e. V. (SLH) wurde von Menschen mit Behinderungen gegründet, die sich in der Beratung behinderter Menschen engagieren. Die Beratung arbeitet nach der »Peer Counseling-Methode«: Betroffene Menschen werden durch ebenfalls Betroffene beraten. Themen der Beratung können u. a. sein:

  • Assistenz (beruflich und privat)
  • Sozialrecht
  • Gesundheit
  • (Selbst-) Bewusstheitsbildende Fragen
  • Psychologische Fragen
  • Studierendenberatung

Herrenstraße 8A, 30159 Hannover
Tel. (05 11) 3 52 25 21
Fax (05 11) 2 71 62 15
beratung@slh-ev.de

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Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung setzt sich für ein barrierefreies Hannover ein, in dem Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbstbestimmt leben können. Blinde und andere sinnesgeschädigte Menschen sind hiermit ebenso umfasst wie körperbehinderte, geistig oder seelisch behinderte Menschen.

Die Überschaubarkeit des Hilfssystems für Menschen mit Behinderung ist auf örtlicher, aber auch überörtlicher Ebene nicht immer einfach. Die Beauftragte nimmt hier eine Scharnierfunktion zwischen Verwaltung und Betroffenen wahr, indem sie einerseits Menschen mit Behinderung Hilfeleistungen und Informationen vermittelt und andererseits darauf hinwirkt, dass behinderte Menschen in Hannover gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.

Ansprechpartnerin: Andrea Hammann
Tel. (05 11) 1 68-4 69 40
Andrea.Hammann@Hannover-Stadt.de

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Studierende und andere Universitätsangehörige, die sich dem hektischen Unialltag für einige Zeit entziehen möchten, können den »Raum der Stille« aufsuchen. Dieser Raum, der sich im Sockelgeschoss des Hauptgebäudes befindet, bietet Platz zum Entspannen.

Zur Website | Videos zum Raum der Stille

BAföG für Studierende mit Behinderung

Gibt es besondere Regelungen für Studierende mit Behinderungen?

Das BAföG berücksichtigt die besondere Situation von Studierenden mit Behinderungen durch verschiedene Bestimmungen. So ist Voraussetzung für den Erhalt von BAföG, dass der Ausbildungsbedarf weder durch eigenes Einkommen oder Vermögen noch durch Einkommen von Ehepartner*innen, eingetragenen Lebenspartner*innen oder Eltern voll gedeckt wird. Eine Behinderung wirkt sich hier aus, weil bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern auf Antrag ein zusätzlicher Härtefreibetrag angesetzt wird. Berücksichtigt wird nicht nur eine Behinderung des Studierenden, sondern auch die eines Elternteils oder eines anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds.

Studierende, die zu Beginn der Ausbildung älter sind als 45 Jahre, erhalten in der Regel kein BAföG. Ausnahmen gelten bei Nachweis, dass das Studium wegen Krankheit oder Behinderung nicht rechtzeitig aufgenommen werden konnte.

Darüber hinaus besteht bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes die Möglichkeit der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Dazu müssen die AntragstellerInnen im Einzelfall nachweisen, um welchen Zeitraum sich ihr Studium aufgrund ihrer Behinderung verlängert hat. In der Regel muss ein Attest vorgelegt werden. Wird über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert, wird das BAföG für diese Zeit vollständig als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Bei der Rückzahlung können Studierende mit Behinderungen die Berücksichtigung behinderungsbedingter Aufwendungen beantragen. Dadurch erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der von der Rückzahlung freigestellt wird.

Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter!

Sozialberatung

Außensprechstunden auch an HsH, MHH und TiHo

Lodyweg 1C
30167 Hannover

(0511) 76-88 919; (0511) 76-88 935

(0511) 76-88 922; (0511) 76-88 928

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