How to Wohnheim
Herzlichen Glückwunsch, du hast einen Wohnheimplatz ergattert! Jetzt stellst du dir die Frage: Was nun? In diesem Video nehmen wir dich mit auf einen Einzug ins Wohnheim und zeigen dir die ersten Schritte, von der Schlüsselübergabe bis zum Beziehen des Zimmers und dem Knüpfen von Kontakten. Schritt für Schritt kommst du im Wohnheim an und kannst das Studileben in vollen Zügen genießen.
Deine Wohnhausleitung
Die Wohnhausleitung ist fast täglich in deinem Wohnhaus zu finden. Sie ist die erste Ansprechperson bei Formalitäten, Fragen und Problemen rund um das Wohnen im Wohnhaus.
Den Schlüssel für dein neues Zuhause bekommst du ab dem ersten Werktag des Monats in dem dein Mietvertrag beginnt.
Bitte nimm vor deiner Anreise unbedingt Kontakt mit deiner Wohnhausleitung auf und stimme mit ihm/ihr ab, wo und wie du deinen Schlüssel abholen kannst. Deine Ansprechperson findest du bei deinem Wohnhaus.
Ja, das ist möglich. Du kannst deine Wohndauer bis zur maximalen Wohnzeit verlängern, wenn du einen wichtigen Grund dafür hast und weiterhin immatrikuliert bist. Als wichtiger Grund zählt zum Beispiel
- Krankheit (ärztliches Attest notwendig)
- Gremientätigkeit (Bestätigung des AStA oder der Hochschule notwendig)
- Prüfung
- Tätigkeit in der Hausselbstverwaltung (Bestätigung der Wohnhausleitung notwendig)
Hier das entsprechende Formular
Antrag auf Verlängerung der Wohndauer
Antrag auf Verlängerung der Wohndauer - MHH-Wohnhäuser
Bei uns beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Monats. Dafür füllst du ein entsprechendes Kündigungsformular aus. Das bekommst du hier oder von deiner Wohnhausleitung.
Kündigungsformular herunterladen
Kündigungsformular MHH-Wohnhäuser herunterladen
Du bekommst deine Mietkaution in der Regel etwa acht bis zehn Wochen nach deinem Vertragsende zurück. Wir dürfen deine Mietkaution allerdings sechs bis zwölf Monate einbehalten, um zu prüfen, ob es noch offene Forderungen gibt. Offene Forderungen können sein:
- Rückstand mit der Mietzahlung (Nettokaltmiete)
- Rückstand mit der Zahlung der Nebenkosten (Betriebskosten)
- Durch unsachgemäßen Umgang gewollte oder ungewollte verursachte Schäden am Wohnraum, die repariert werden müssen
- Vereinbarte Schönheitsreparaturen (hierzu zählt auch die Endreinigung) wurden vor dem Auszug nicht nachgekommen
Wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses eine offene Forderung besteht oder ein Schaden entstanden ist, dürfen wir die Mietkaution teilweise oder sogar ganz einbehalten.
Hausselbstverwaltung
Jedes Wohnhaus hat eine Hausselbstverwaltung (HSV). Die wird von den Mieter*Innen des Wohnhauses gewählt. Sie hält den Kontakt zum Studentenwerk, organisiert Haus-Versammlungen und Feste und schaltet sich auch einmal schlichtend ein, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt. Die HSV arbeitet ehrenamtlich. Wenn du Ideen für die HSV hast oder mitarbeiten möchtest, melde dich einfach bei einem HSV-Mitglied. Die Ansprechpartner*Innen der HSV, Zeiten und Treffpunkte findest du in deinem Wohnhaus am schwarzen Brett.
Dein Hausmeister
Der Hausmeister ist fast täglich in deinem Wohnhaus zu finden. Egal ob in deinem Zimmer, deinem Apartment, der Gemeinschaftsküche, im Flur oder irgendwo anders im Wohnhaus etwas kaputtgeht – dein Hausmeister kümmert sich darum.
Sollte einmal etwas kaputt sein oder nicht richtig funktionieren, kannst du uns das mit einem Schadensformular mitteilen. Die Vordrucke kannst du hier herrunterladen oder du findest sie in deinem Wohnhaus, meistens in frei zugänglichen Kästen in den Eingangsbereichen oder neben den Wohnhausleitungsbüros. Die ausgefüllte Schadensmeldung wirfst du dann einfach in den Briefkasten der Wohnhausleitung.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten gibt es Notdienste, an die du dich wenden kannst.
Für Heizung und Sanitär: Firma GTM Dobrinski, Tel. (05 11) 2 79 05 62
Schlüsselnotdienst: Firma GTM Dobrinski, Tel. (05 11) 2 79 05 62 (Preisliste beachten!)
Für elektrotechnische Anlagen: Firma Mahrholdt, Tel. (05 11) 45 01 79 80.
In beiden Fällen bist du nicht über das Studentenwerk versichert. Du solltest unbedingt eine private Haftpflichtversicherung und ggf. eine Hausratversicherung abschließen.
Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die du uns, anderen Mieter*Innen im Wohnhaus oder einem anderen Dritten schuldhaft, also in deiner Verantwortung liegend, zufügst, zum Beispiel durch Feuer oder Wasser. Wenn du keine Haftpflichtversicherung hast, musst du für die Schäden selber aufkommen!
Mit einer Hausratversicherung versicherst du dein Eigentum, das du mit ins Wohnhaus gebracht hast, gegen Gefahren, die eine Zerstörung, Beschädigung oder ein Abhandenkommen – zum Beispiel bei einem Einbruch – zur Folge haben. Das ist nicht über unsere Versicherung versichert, und im Schadenfall musst du die Kosten selbst tragen.
Wir empfehlen dir, beide Versicherungen abzuschließen. Für Studierende gibt es günstige Tarife. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Tutor*innen für internationale Studierende
In allen unseren Wohnhäusern gibt es Tutor*innen für internationale Studierende, die regelmäßig in Sprechstunden zu erreichen sind und vielfältige Hilfen anbieten. Ob ausländerrechtliche, jobbezogene oder Studienprobleme – unsere Tutor*Innen sind für dich da! Die Kontaktdaten und Sprechzeiten findest du in deinem Wohnhaus am schwarzen Brett.
Aber nicht nur das! Sie initieren gemeinsame Aktivitäten wie z. B. Länderabende, Parties, Konzert- und Kinobesuche, Kochabende für deutsche und ausländische Studierende.