Nach dem Studium

Gegen Abschluss deines Studiums beginnt für dich eine neuer Lebensabschnitt: Du solltest beginnen, dich am Arbeitsmarkt zu orientieren. Viele Hochschulen haben Career Services eingerichtet. Diese informieren dich über den Arbeitsmarkt und bieten verschiedene Seminare. So kannst du lernen, dich formal richtig zu bewerben. Häufig gibt es auch Trainings für Bewerbungsgespräche. Egal ob Rückkehr ins Heimatland oder Verbleib in Deutschland, hier findest du Anworten auf deine Fragen.

Rückkehr ins Heimatland

Die Rückkehr in dein Heimatland solltest du rechtzeitig planen. Auch ein "Reverse Culture Shock" kann vorkommen.

Bevor du in dein Heimatland zurückkehrst solltest du Folgendes erledigen:

Für die Abmeldung deines Wohnsitzes sind ausschließlich die Bürgerämter der Stadt Hannover zuständig.

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe der Bürgeramter findest du hier

Bei einem Umzug ins Ausland solltest du auch dein deutsches Bankkonto auflösen um zusätzliche Kosten für die Kontoführung- und Verwaltung zu vermeiden.

Informiere dich hier am besten direkt bei deiner Bankfiliale und einem zuständigen Sachbearbeiter.

Bevor du Deutschland verlässt musst du deine Krankenversicherung hier in Deutschland selbst kündigen.

Für viele Krankenkassen gibt es bereits Musterkündigungsschreiben. Schau mal hier

Die Exmatrikulation nach Studienabschluss erfolgt in der Regel auf eigenen Antrag, den du selbst stellen solltest. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die zu erteilende Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für die Rentenversicherungszwecke als Exmatrikulationsgrund den Abschluss des Studiums beinhalten.

Den Antrag auf Exmatrikulation und viele weitere Infos zur Exmatrikulation findest du hier

Achtung: Mit der Exmatrikulation endet auch deine Aufenthaltserlaubnis. Informiere dich dazu bei der Ausländerbehörde.

Studierende aus Entwicklungsländern können eventuell Rückkehrhilfen in Anspruch nehmen. Diese können sehr unterschiedlich sein: Es gibt Hilfen zur Existenzgründung, Transportzuschüsse, zeitlich befristete finanzielle Unterstützung und Ähnliches.

Informationen zu Rückkehr und Reintegration beim WUS (World University Service)

Fördermaßnahmen für rückkehrende Fachkräfte

 

 

Du möchtest in Deutschland bleiben?

Einige internationale Studierende möchten nach ihrem Studienabschluss in Deutschland bleiben.

Studierende aus EU-Staaten können problemlos in Deutschland bleiben, sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Internationale Studierende aus Drittstaaten können nach Studienabschluss ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche um 18 Monate verlängern. So lange haben sie Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden, der ihrer Ausbildung angemessen ist. Auch für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Während der Suchphase ist eine Erwerbstätigkeit ohne Einschränkung erlaubt.

Wenn Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen geeigneten Arbeitsplatz finden, kann die bisherige Aufenthaltserlaubnis in eine vorerst befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit umgewandelt werden. Nach fünf Jahren kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

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