1. Bewilligungszeitraum
BAföG wird grundsätzlich für 12 Monate bewilligt. Du musst also jedes Jahr einen neuen BAföG-Antrag stellen – und das am besten drei Monate im Voraus, damit der Wiederholungsantrag rechtzeitig
bearbeitet werden kann und du dein Geld ohne Unterbrechungen erhältst.
2. Leistungsnachweis
Vor Beginn des 5. Fachsemesters musst du einen Leistungsnachweis einreichen, um deinen Studienfortschritt nachzuweisen. Du kannst den Leistungsnachweis nicht erbringen? Lass dich unbedingt frühzeitig in unserer BAföG-Abteilung beraten! Liegt für die Studienverzögerung ein wichtiger Grund vor, kannst du trotzdem weiter BAföG erhalten. Aber das muss unbedingt abgesprochen werden.
3. Fachrichtungswechsel
Fachrichtungswechsel Du merkst, dass dein Studienfach doch nichts für dich ist und du den Studiengang wechseln willst? Bis zum 4. Semester ist das in der Regel kein Problem. Danach kann dein BAföG-Anspruch gefährdet sein. So oder so: unbedingt in unserer BAföG-Abteilung beraten lassen!
4. Hochschulwechsel
Du wechselst die Hochschule und ziehst in eine andere Stadt? Dann ändert sich auch die Zuständigkeit der BAföG-Abteilung. Deswegen musst du die BAföG-Abteilung unbedingt vorher darüber informieren. Wechselst du nicht nur die Hochschule, sondern auch die Fachrichtung, kann das auch Einfluss auf dein BAföG haben (siehe oben).
5. Krankheiten
Wenn du krank bist, lass dir das unbedingt von einer Ärztin / einem Arzt bescheinigen! Gerade bei Krankheiten, die deine Studiendauer beeinflussen, ist das besonders wichtig. Kannst du diese Zeiten belegen, kannst du eventuell länger BAföG bekommen!