Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat im Studentenwerk höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Kunden, sowie Studierende und Partner.

Das Hinweisgebersystem

  • nimmt konkrete Anhaltspunkte auf eventuelles Fehlverhalten von Mitarbeitenden des Studentenwerks Hannover entgegen.
  • nimmt Informationen über solche Umstände im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb, die zu einem Schaden oder anderweitigem Nachteil für das Studentenwerk führen können.

Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße durch Mitarbeitende des Studentenwerks Hannover hinzuweisen. Durch das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Kartellrecht, Korruption, Verletzung von Menschenrechten, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing.

Neben Mitarbeitenden können ebenso sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.

Schutz für alle Beteiligten

Das Hinweisgebersystem garantiert den höchstmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen und für Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung bei der Compliance-Stelle des Studentenwerks erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und verfolgt.

Hinweise abgeben – aber wie?

Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet die Compliance-Stelle des Studentenwerks diese vertraulich. Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgeber*innen nötig. Daher ist es wichtig, dass die Hinweise so konkret wie möglich formuliert sind. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? – Wann war der Vorfall?
  • Wie? – Wie oft ist es passiert?
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Hinweisgeber*innen sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.

Wo kann ich Hinweise abgeben?

Bitte kontaktieren Sie die

Compliance-Stelle des Studentenwerks Hannover, Frau Heike Seegers-Ammermann über einen der untenstehenden Kanäle:

Bitte beachten Sie folgendes:

Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Kundenbeschwerde handelt wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannte Stelle. Diese Themen werden nicht in der Compliance-Stelle des Studentenwerks bearbeitet:

Externe Meldestelle

Bundesamt für Justiz 

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

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