Checkliste BAföG-Antrag
Wir machen´s dir leichter!
Du hast deinen BAföG-Antrag vor dir - und in deinem Kopf ploppen lauter Fragezeichen auf? - Das muss nicht sein.
Wir helfen wir dir durch den Formblatt-Dschungel und zeigen dir, was du für einen ersten (oder zweiten, oder dritten, oder...) Antrag brauchst.
Dein BAföG-Antrag
Bitte stell deinen BAföG-Antrag digital. Entweder auf: https://www.bafoeg-digital.de/ oder schicke uns deinen Antrag per E-Mail stw.hannover@bafoeg-niedersachsen.de.
Von dir brauchen wir:
Formblatt 1 ist für den Antrag ein muss. Die gute Nachricht: Fast alles, was hier abgefragt wird, weißt du auswendig (bis auf deine Bankverbindungsdaten und deine Steuer-ID – sie steht auf dem Kindergeldbescheid, also die Eltern fragen). Manche Fragen treffen gar nicht auf dich zu. Dann einfach einen Strich eintragen.
Neu und praktisch für dich: nur eine Seite ausfüllen ohne Nachweise.
Das Formblatt 1 muss immer zwingend dann verwendet werden, wenn es zum vorherigen Bewilligungszeitraum Veränderungen gibt (Wohnen, Krankenversicherung, Einkommen und Vermögen). Formblatt 9 nur verwenden, wenn es keine Veränderungen zum vorherigen Bewilligungszeitraum gibt.
Der Begriff »Vermögen« umfasst alle Werte, die du auf Konten, Sparbüchern, Wertpapieren etc. besitzt (auch negative Werte, falls du im Minus bist), sowie den aktuellen Wert deines PKWs/ Motorrads (falls du im KFZ-Brief als Eigentümer*in stehst!).
Neu + praktisch: Wenn deine Vermögenssumme unter 10.000 Euro bleibt, kannst du das Formblatt »Vereinfachte Vermögensfeststellung« benutzen und brauchst keine Nachweise einzureichen!
Der Leistungsnachweis ist für viele Studiengänge das Transcript of Records (erkundige dich früh genug beim Prüfungsamt, wieviele Punkte du für deinen Studiengang nach dem 4. Fachsemester haben musst), für manche Studiengänge (z.B. Jura, Medizin, Musik-Studiengänge) wird das Formblatt 5 benötigt. Doch egal welches – es muss vom Prüfungsamt erstellt und gestempelt sein!
Von deinen Eltern brauchen wir:
Beide Eltern reichen zu ihrem Formblatt 3 den Einkommensnachweis für das vorletzte Jahr ein, meistens ist das der Einkommensteuerbescheid. Wer keine Steuer macht, reicht die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung vom Dezember des vorletzten Jahres ein. Ein Einkommensnachweis kann auch ein Rentenbescheid sein, ein Arbeitslosengeld- bzw. Bürgergeldbescheid (ALG I/ ) oder eine Minijob-Abrechnung.
Zusatzerklärung der Eltern gemäß § 24 II (Anlage zu Formblatt 3): Diese Zusatzerklärung müssen nur die Eltern ausfüllen, die ihre Steuererklärung für das vorletzte Jahr noch nicht beim Finanzamt abgegeben haben oder diejenigen, deren Steuerbescheid »anfechtbar« ist. Frag deine Eltern, ob einer dieser beiden Fälle auf sie zutrifft.
Keinen Kontakt zu einem Elternteil? Dann stelle deinen Antrag besonders früh: 3 Monate bevor du das Geld brauchst! Kontaktiere umgehend deine*n Sachbearbeiter*in und lese dir schonmal Formblatt 8 durch. Wir beraten dich und helfen dir, trotzdem BAföG zu bekommen, auch wenn ein Elternteil die Mitarbeit an deinem Antrag verweigert.
Besondere Lebensumstände:
Formblatt 3
Bei jedem neuen Antrag
Vom Ehegatten auszufüllen.
Einkommensnachweis
Bei jedem neuen Antrag
Dein Ehepartner reicht zum Formblatt 3 den Einkommensnachweis für das vorletzte Jahr ein, meistens ist das der Einkommensteuerbescheid. Wer keine Steuer macht, reicht die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung vom Dezember des vorletzten Jahres ein. Ein Einkommensnachweis kann auch ein Rentenbescheid sein, ein Arbeitslosengeld- oder Bürgergeldbescheid (ALG I) oder eine Minijob-Abrechnung. Wer den Steuerbescheid vom vorletzten Jahr noch nicht hat, benutzt dieses Formblatt – hier müsst ihr Studis auf Seite 2 auch unterschreiben! Wenn dein Ehepartner selber noch in Ausbildung ist, bitte davon einen Nachweis einreichen (Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid oder ähnliches)
Heiratsurkunde
Nur beim ersten Antrag!
In Kopie einreichen
Nachweise
Ggf. nur beim ersten Antrag
Wir helfen dir durch dieses Thema. BAföG-Beratung: Jetzt Termin vereinbaren!
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