Geld

BAföG für geflüchtete ukrainische Studierende

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Seit dem 01. Juni 2022 können geflüchtete ukrainische Studierende grundsätzlich BAföG beantragen. Allerdings müssen dafür ein paar Voraussetzungen vorliegen:

  • Ein Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)
  • Oder eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder 4 AufenthG)

Darüber hinaus müssen auch die sonstigen Voraussetzungen für einen BAföG-Bezug vorliegen.

Mehr Infos zum BAföG allgemein und zum Antrag gibt es auf unserer Website.

https://www.studentenwerk-hannover.de/geld/bafoeg-antrag

Unsere Kolleg*innen der BAföG-Abteilung beraten gerne zu indivduellen Fragen.

https://www.studentenwerk-hannover.de/geld/meine-bafoeg-sachbearbeitung

Informationen zu weiteren Möglichkeiten das Studium zu finanzieren, gibt es bei unserer Sozialberatung. https://www.studentenwerk-hannover.de/beratung

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