Studierende, die BAföG erhalten, müssen sich wegen der Corona-Pandemie keine Sorgen machen.
Klausur- oder Prüfungstermine verschieben sich? Abgabefristen für Abschluss- und Hausaufgaben auch?
Wirkt sich die Verschiebung auf die Regelstudienzeit oder auf die Vorlage des Leistungsnachweises nach den 4. Fachsemester aus, muss das keine negativen Folgen auf das BAföG haben. Sie müssen dann aber rechtzeitig eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Hochschule an die BAföG-Abteilung vorlegen.
Systemrelevante Nebenjobs anrechnungsfrei
Rückwirkend gilt für zum 1. März 2020 aufgenommene Nebentätigkeiten in systemrelvanten Berufen (zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder im Einzelhandel zur Versorgung mit Lebensmittel), dass das daraus erzielte Einkommen für Studierende beim BAföG anrechnungsfrei ist.
Haben sie den Job bereits vor dem 1. März begonnen, ihn dann aber aufgrund der aktuellen Lage aufgestockt, bleibt auch das daraus resultierende erhöhte Einkommen (allerdings nur der Differenzbetrag) anrechnungsfrei.
Alle Regelungen des BMBF zu BAföG während der Corona-Pandemie finden Sie auf der Website des Ministeriums: https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php
Haben Sie Fragen dazu? Unsere BAföG-Abteilung ist gerne für Sie da: per Telefon, E-Mail oder Facebook-Chat.