Geld

Mehr Geld und flexibler

/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Studi_mit_Geldscheinen_BafoegReform_Herzog_11e9beea75.jpg
/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Studi_mit_Geldscheinen_BafoegReform_Herzog_3261fad92d.jpg

Das ist ab jetzt anders und neu beim BAföG

Das BAföG ist ab jetzt ein bisschen neu und ein bisschen besser. Grund ist die 29. BAföG-Novelle, die mit Beginn des Wintersemesters in Kraft tritt. Die wichtigesten Änderungen und Neuerungen auf einen Blick.

Das ist besser

  • Mehr Geld zum Leben: Der monatliche Grundbedarf steigt von 452 € auf 475 €.
  • Mehr für die Miete: Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, bekommst du 380 € statt bisher 360 € pro Monat.
  • Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge: Die Zuschläge werden aktualisiert, abhängig von deiner Versicherungssituation.
  • Einfacher Wechsel im Studium: Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch können künftig ein Semester später erfolgen (bei »wichtigem Grund« bis zum Ende des 4. Fachsemesters), ohne dass deine BAföG-Förderung beeinträchtigt wird.

Das ist neu

  • Das »Flexibilitätssemester«: du kannst jetzt länger gefördert werden. Neben der Regelstudienzeit kannst du in einem zusätzlichen Flexi-Semester gefördert werden, das du einmal im Studium einsetzen kannst (entweder im Bachelor- oder im Master-Studium)
  • Die Studienstarthilfe: Erstsemester unter 25 Jahren aus Bedarfsgemeinschaften erhalten eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 €, sofern im Vormonat vor Studienbeginn eine Sozialleistung bezogen wurde.

Du willst mehr zu BAföG und Studienstarthilfe wissen? Dann klicke jetzt auf diese Links: 

Alles zum BAföG

Studienstarthilfe

Bitte beachte, dass ein Antrag zur Studienstarthilfe ausschließlich über BAföG digital und erst ab dem 01.09.2024 möglich ist. 

 

 

Suchen & Finden