Das ist ab jetzt anders und neu beim BAföG
Das BAföG ist ab jetzt ein bisschen neu und ein bisschen besser. Grund ist die 29. BAföG-Novelle, die mit Beginn des Wintersemesters in Kraft tritt. Die wichtigesten Änderungen und Neuerungen auf einen Blick.
Das ist besser:
- Mehr Geld zum Leben: Der monatliche Grundbedarf steigt von 452 € auf 475 €.
- Mehr für die Miete: Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, bekommst du 380 € statt bisher 360 € pro Monat.
- Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge: Die Zuschläge werden aktualisiert, abhängig von deiner Versicherungssituation.
- Einfacher Wechsel im Studium: Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch können künftig ein Semester später erfolgen (bei »wichtigem Grund« bis zum Ende des 4. Fachsemesters), ohne dass deine BAföG-Förderung beeinträchtigt wird.
Das ist neu:
- Das »Flexibilitätssemester«: du kannst jetzt länger gefördert werden. Neben der Regelstudienzeit kannst du in einem zusätzlichen Flexi-Semester gefördert werden, das du einmal im Studium einsetzen kannst (entweder im Bachelor- oder im Master-Studium)
- Die Studienstarthilfe: Erstsemester unter 25 Jahren aus Bedarfsgemeinschaften erhalten eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 €, sofern im Vormonat vor Studienbeginn eine Sozialleistung bezogen wurde.
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Bitte beachte, dass ein Antrag zur Studienstarthilfe ausschließlich über BAföG digital und erst ab dem 01.09.2024 möglich ist.