Studienstarthilfe für angehende Erstsemester
Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund ab dem Wintersemester 2024/25 eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.
Kannst du davon profitieren?
Die Studienstarthilfe ist für dich, wenn du
- unter 25 Jahre alt bist
- dein Erststudium in Vollzeit zum Wintersemester 2024/2025 aufnimmst
- und im Monat vor dem Studienbeginn z.B. eine dieser Leistungen bezogen hast: Bürgergeld (SGB II), Kinderzuschlag (≠ Kindergeld), Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Deinen Antrag stellst du
- ab dem 02.09.2024 über BAföG Digital
Diese Unterlagen brauchst du für deinen Antrag:
- deine Immatrikulationsbescheinigung
- einen Nachweis des Sozialleistungsbezugs durch Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides.
Achtung: Der darf nicht älter als sechs Monate sein! Ansonsten muss eine aktuelle Bestätigung über den Bezug im relevanten Zeitraum vorgelegt werden.
TIPP: Du möchtest die Studienstarthilfe im September beantragen, aber dein Nachweis des Sozialleistungsbezugs (zum Beispiel dein Wohngeldbescheid) ist schon älter als sechs Monate? Dann kümmere dich schon jetzt um einen aktuellen Nachweis. Nimm Kontakt zum zuständigen Amt auf und bitte um eine aktuelle Bestätigung, dass du Sozialleistungen beziehst.
Gut zu wissen: Die Studienstarthilfe ist geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Ein Antrag für Studienstarthilfe kann nicht rückwirkend gestellt werden.