Beratung

Versicherungsschutz im Praktikum

/fileadmin/user_upload/Bilder/4_Beratung/Gruebelnde_Studentin.jpg
/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Gruebelnde_Studentin_fab40c962f.jpg

Viele Studierende nutzen die vorlesungsfreie Zeit für ein Praktikum. Geht es um die damit verbunden Sozialabgaben, wie Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, ist dabei aber einiges zu beachten.

Wichtig ist, dass folgende Fragen bereits im Vorfeld geklärt werden:
•             Ist das Praktikum in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben?
•             Findet das Praktikum vor, im oder nach dem Studium statt?
•             Wird ein Entgelt gezahlt?

Je nachdem müssen entweder gar keine, eingeschränkte oder sogar volle Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Genauere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Versicherungen im Bereich „Praktikum und Sozialversicherung“.

Es ist auch wichtig, die verschiedenen Einkommensgrenzen im Blick zu behalten. Familienversicherte müssen unter Umständen ihren Tarif wechseln, ja nach den Konditionen des Praktikums. Auch Studierende, die BAföG beziehen sollten wissen, dass ein Praktikumsgehalt nach anderen Kriterien angerechnet wird als das Einkommen aus einem Nebenjob. Im Zweifel also immer besser bei der Abteilung Ausbildungsförderung nachfragen.

Darüber hinaus sollten auch vor Praktikumsbeginn geklärt werden, wie es mit dem Versicherungsschutz in der Unfallversicherung steht. Nur im Ausnahmefall ist eine private Versicherung nötig. In den meisten Fällen besteht ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, je nach Praktikumsort und Unternehmen oder Institution, in der das Praktikum absolviert wird, sind hierfür unterschiedliche Träger zuständig. Auch zu diesen Regelungen und zu Fragen der Haftpflichtversicherung sind detaillierte Informationen auf unserer Seite zum Thema „Unfallversicherung“ finden. 

Bei weiteren Fragen zu Kosten und Finanzierung hilft unsere Sozialberatung gerne weiter!

Suchen & Finden