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Das Deutschlandstipendium

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Wer ein Deutschlandstipendium erhält, kann sich freuen. Es werden 300 € im Monat für mindestens zwei Semester an die Stipendiat*innen gezahlt. Es wird nicht auf das BAföG oder Arbeitslosengeld II angerechnet.

Aber Achtung: Bei Bezug von Wohngeld wird das Stipendium zur Hälfte berücksichtigt und verringert den Auszahlungsbetrag. Die nächste Bewerbungsfrist ist übrigens in diesem Sommer.

Voraussetzungen sind gute Studienleistungen, die von jeder Hochschule festgelegt und durch das Prüfungsamt bestätigt werden. Aber auch andere Kriterien wie zum Beispiel: Besonderheiten in der Biografie, Vollförderung des BAföG, Bildungsaufsteiger*innen innerhalb der Familie sowie ehrenamtliches soziales oder gesellschaftliches Engagement können berücksichtigt werden.

Mehr Infos darüber, wann und wo man das Deutschlandstipendium beantragen kann, und welche Voraussetzungen man erfüllen muss, gibt’s auf unserer Seite Stipendien.

Hast du weitere Fragen zu Studienfinanzierungsmöglichkeiten? Unsere Sozialberatung hilft dir gerne weiter.

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