Mehr BAföG für Studierende

Zum Wintersemester 2024/2025 tritt eine BAföG-Reform in Kraft. Neben mehr Geld für mehr Studierende gibt es vor allem ein Mehr an Flexibilität und eine Studienstarthilfe für Studienanfänger*innen aus einkommenschwachen Elternhaushalten. 

Das ist neu beim BAföG

Mehr Geld zum Leben: Der monatliche Grundbedarf steigt von 452 € auf 475 € und mehr für die Miete: die Wohnpauschale steigt auf 380 € statt bisher 360 € pro Monat.

Länger gefördert: Neben der Regelstudienzeit wird ein zusätzliches »Flexibilitätssemester« gefördert, das entweder im Bachelor- oder im Master-Studium eingesetzt werden kann.

Einfacher Wechsel im Studium: Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch können künftig ein Semester später erfolgen (bei »wichtigem Grund« bis zum Ende des 4. Fachsemesters), ohne dass die BAföG-Förderung beeinträchtigt wird.

Erstsemester unter 25 Jahren aus Bedarfsgemeinschaften erhalten eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 €, sofern im Vormonat vor Studienbeginn eine Sozialleistungen bezogen wurde. Mehr Infos dazu gibt es auch auf unsere Seite: Studienstarthilfe

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Ganz einfach. Ganz ohne Papierkram. Einfach online.

www.bafoeg-digital.de

Für alle, die es ganz genauer wissen wollen: Die Änderungen der 29. BAföG-Novelle in der detaillierten Übersicht, gibt es beim BMBF

BAföG-Reform 2024: Die wichtigsten Änderungen

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