Studierende, die zum ersten Mal ihren Heimatort verlassen und ohne ihre Eltern in eine neue Wohnung ziehen, können vor der Frage stehen, ob sie sich in Hannover mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden sollen.
Wer eine Zweitwohnung im Stadtgebiet bewohnt und nach dem Meldegesetz in Hannover angemeldet ist, wird vom Fachbereich Finanzen angeschrieben und gebeten, eine Erklärung abzugeben. Steuerpflichtig ist jede/r, die/der neben einer Hauptwohnung eine Nebenwohnung hat.
Die Landeshauptstadt Hannover erhebt diese sogenannte Zweitwohnungsteuer seit dem 01.04.1994 (Neufassung der Satzung 08.10.2015).
Jede/r, die/der in Hannover eine Nebenwohnung hat, hier also nur mit dem Zweitwohnsitz gemeldet ist, unterliegt der Steuerpflicht. Allerdings gibt es verschiedene Situationen, in denen die Möglichkeit besteht, von dieser Steuerpflicht befreit zu werden. Dies kann zum Beispiel bei Studierenden unter 35 Jahren der Fall sein, wenn der erste Wohnsitz gar keine eigenständige Wohnung ist, sondern bloß ein Zimmer bei den Eltern.
Der einfachste Weg, der Zweitwohnungsteuer zu entgehen, ist jedoch die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Hannover.
Ausführliche Infos zur Zweitwohnungssteuer und den möglichen Befreiungsgründen findest du in der Satzung zur Zweitwohnungsteuer auf den Seiten der Stadt Hannover
oder wende dich an unserer Sozialberatung.