Beratung

Rechtsberatungshilfe vom Amtsgericht

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Tipps und Infos der Sozialberatung

Für Menschen mit geringem Einkommen (und hierzu zählen viele Studierende) besteht die Möglichkeit, die Rechtsberatungshilfe des Amtsgerichts in Anspruch zu nehmen.

Wer nachweist, nur über ein geringes Einkommen zu verfügen, kann hier ein Berechtigungsschreiben erhalten, mit dem dann eine Anwältin oder ein Anwalt der eigenen Wahl aufgesucht werden kann. Die Gebühr für die Ratsuchenden beträgt dann nur 15 €.
Mit der Beratungshilfe können Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wahrgenommen werden, also Beratungen oder sonstige anwaltliche Tätigkeiten, wie mündliche oder schriftliche Kommunikation im Streitfall.

Wer sich in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen möchte und über ein geringes Einkommen verfügt, kann über einen Anwalt oder eine Anwältin beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Rechtsberatungshilfe und Prozesskostenhilfe können auch ausländische Studierende in Anspruch nehmen.

Mehr Infos zur Rechtsberatungs- und Prozesskostenhilfe gibt es unter dem Stichwort Rechtsberatung auf unserer Homepage

Bei weiteren Fragen zu rechtlicher Unterstützung für Studierende hilft unsere Sozialberatung gerne weiter!

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