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Regelungen im Sozial- und Steuerrecht im Jahr 2023

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Um einen Überblick zu geben, welche Regelungen im Sozial- und Steuerrecht im Jahr 2023 gelten, haben wir hier einige für Studierende relevante Tarife und Einkommensgrenzen zusammengestellt.

Stand: 01.02.2023; alle Angaben sind ohne Gewähr.

Kranken- und Pflegeversicherung

Studentischer Krankenversicherungstarif, monatlich   82,99 €
Studentischer Pflegeversicherungstarif, monatlich    
–Studierende bis 23 Jahre und Studierende mit Kind   24,77 €
–Studierende über 23 Jahre ohne Kind   27,61 €
     
Freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
(bei Einkommen bis maximal 1.131,67 € monatlich)
     
Mindesbeitrag Krankenversicherung, monatlich   172,01 €
Mindestbeitrag Pflegeversicherungstarif, monatlich    
–Versicherte bis 23 Jahre und Versicherte mit Kind   34,52 €
–Versicherte über 23 Jahre ohne Kind   38,48 €
     
Einkommensgrenze für Familienversicherte Studierende, monatlich
(beitragsfrei über Eltern, Ehegatten oder sonstige
Unterhaltspflichtige mitversichert)
  bei Minijobs 520 €
sonst 485 €
Grenze der Brutto-Haushaltseinnahmen zur Befreiung von Zuzahlungen
(Medikamente, Verbandmittel etc. für Alleinstehende)
  bis 2 % der jährlichen
Brutto-Haushaltseinnahmen
müssen zugezahlt werden,
darüber hinaus Befreiung

Sozialversicherung

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis monatlich (Minijob)   520 €
Mindestlohn pro Stunde
(gilt aber nicht für Praktika unter drei Monate)
  12 €
Beitragssätze in der Rentenversicherung  

18,6 %

Steuern

Einkünfte von Studierenden, die auf Lohnsteuerkarte mit
Rentenversicherungsabgaben arbeiten, bleiben bei Steuerklasse I
steuerfrei bei einem Bruttomonatslohn von max.
  1.285 €
Steuerfreies Existenzminimum für Ledige, pro Jahr   10.908 €
Arbeitnehmerpauschbetrag, pro Jahr   1.230 €

Kindergeld

Kindergeld für Kinder bis 25 in Ausbildung   250 €

Elterngeld

Höhe des Sockelbetrags (bei nicht erwerbstätigen Eltern)
für 12 Monate insegsamt, monatlich
  300 €

Unterhaltsvorschuss

Kind 0-5 Jahre   187 €
Kind 6-11 Jahre   252 €
Kind 12-17 Jahre   338 €

Kredite

Bildungskredit, monatlich*   100 bis 300 €
KfW-Studienkredit*   100 bis 650 €
*beide Kredite sind flexibel verzinst und werden 2x jährlich an die Kapitalmarktsentwicklung angepasst.
Aktuelle Zinskonditionen:
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger

Bürgergeld

Regelleistung für Alleinstehende, monatlich   502 €
Regelleistung für Partner*in, monatlich   451 €
Regelleistung für Volljährige Haushaltsangehörige, monatlich   402 €
Regelleistung für 14 bis 17-jährige, monatlich   420 €
Regelleistung für 6 bis 13-jährige, monatlich   348 €
Regelleistung für 0 bis 5-jährige, monatlich   318 €

Rundfunkbeitrag

monatlich jede Wohnung   18,36 €
(BAföG-Empfänger*innen, Arbeitslosengeld-II-Bezieher*innen u. a. können eine Befreiung beantragen)

 

Bei weiteren Fragen zu diesen Themen helfen euch unsere Kolleginnen aus der Sozialberatung gerne weiter.

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