Beratung

Rundfunkbeitrag

/fileadmin/_processed_/d/2/csm_Rundfunkbeitrag_Tim_Reckmann_42dcbd7023.jpg
/fileadmin/_processed_/d/2/csm_Rundfunkbeitrag_Tim_Reckmann_f54410c737.jpg

Studienanfänger*innen, die von zu Hause ausgezogen sind, müssen sich auch um das Thema »Rundfunkbeitrag« kümmern. Dieser Beitrag wird für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, welche Empfangsgeräte oder Computer verwendet werden. Die Pauschalgebühr von 18,36 € ist dabei an den »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« zu entrichten. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem man erstmals in einer Wohnung wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als MieterIn genannt ist. Es gibt aber die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.

Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, kann sich mit seinen Mitbewohner*innen den Beitrag teilen, sofern diese keine Befreiung beantragt haben.

Sich nicht um den Beitrag zu kümmern und zu hoffen, dass der Rundfunkbeitragsservice nicht merkt, dass man eigentlich zahlen müsste, ist übrigens keine gute Idee. Die Einzugsbehörde greift auf die Meldedaten zu und kann auch mehrere Jahre rückwirkend den offenen Beitrag einfordern. Oft sind dann die damaligen Mitbewohner*innen jedoch nicht mehr auffindbar und dann ist der volle Betrag zu zahlen.

Mehr Infos zum Rundfunkbeitrag gibt es hier auf unserer Seite: Infos rund ums Wohnen

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen wende dich gern an unsere Sozialberatung.

 

Foto: Tim Reckmann

Suchen & Finden