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Steueridentifikationsnummer

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Jede*r Einwohner*in Deutschlands erhält bei Geburt oder erstmaliger Anmeldung eine individuelle Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Nicht-Deutsche erhalten diese mit der ersten Anmeldung in Deutschland. Diese Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ändert sich dann das ganze Leben lang nicht mehr.

Wofür wird die Steueridentifikationsnummer gebraucht? Immer dann, wenn etwas im weitesten Sinne mit den Finanzbehörden zu tun hat. z. B. beim Jobben, für die Beantragung von Kindergeld, BAföG, für Anträge geförderter privater Altersvorsorge oder Freistellungsaufträge bei der Bank. Um die eigenen Daten zu schützen und Missbrauch zu vermeiden, sollte die Steuer-ID auch nur dort angegeben werden, wo es notwendig ist.

Wer seine Steuer-ID vergessen hat, kann diese erneut beim Bundeszentralamt für Steuern mittels eines Formulars anfordern. Das Formular findet sich auf der Homepage der Behörde unter www.bzst.de. Die Bearbeitungszeit kann allerdings bis zu acht Wochen dauern.

Übrigens die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer! Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben, wenn z.B. der erste Steuerbescheid erstellt wird.  Wer selbstständig also auf Rechnung oder Honorarbasis arbeitet braucht hierfür eine gesonderte Steuernummer. Diese muss ebenfalls beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Für unterschiedliche freiberufliche/selbstständige Tätigkeiten können mitunter verschiedene Steuernummern nötig sein.

Bei weiteren Fragen zum Thema Steuern und Jobben hilft unsere Sozialberatung.

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