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Studienstarthilfe

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Heute startet die Beantragung für die Studienstarthilfe! 

Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund ab dem Wintersemester 2024/25 eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.

 

Die Studienstarthilfe ist für dich, wenn du

  • unter 25 Jahre alt bist
  • dein Erststudium in Vollzeit zum Wintersemester 2024/2025 aufnimmst
  • und im Monat vor dem Studienbeginn z.B. eine dieser Leistungen bezogen hast: Bürgergeld (SGB II), Kinderzuschlag (≠ Kindergeld), Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Deinen Antrag stellst du unter bafoeg-digital.de.

 

Diese Unterlagen brauchst du für deinen Antrag:

  • deine Immatrikulationsbescheinigung
  • einen Nachweis des Sozialleistungsbezugs durch Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides.

Achtung: Der darf nicht älter als sechs Monate sein! Ansonsten muss eine aktuelle Bestätigung über den Bezug im relevanten Zeitraum vorgelegt werden.

Gut zu wissen: Die Studienstarthilfe ist geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Ein Antrag für Studienstarthilfe kann nicht rückwirkend gestellt werden.

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