Heute startet die Beantragung für die Studienstarthilfe!
Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund ab dem Wintersemester 2024/25 eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.
Die Studienstarthilfe ist für dich, wenn du
- unter 25 Jahre alt bist
- dein Erststudium in Vollzeit zum Wintersemester 2024/2025 aufnimmst
- und im Monat vor dem Studienbeginn z.B. eine dieser Leistungen bezogen hast: Bürgergeld (SGB II), Kinderzuschlag (≠ Kindergeld), Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Deinen Antrag stellst du unter bafoeg-digital.de.
Diese Unterlagen brauchst du für deinen Antrag:
- deine Immatrikulationsbescheinigung
- einen Nachweis des Sozialleistungsbezugs durch Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides.
Achtung: Der darf nicht älter als sechs Monate sein! Ansonsten muss eine aktuelle Bestätigung über den Bezug im relevanten Zeitraum vorgelegt werden.
Gut zu wissen: Die Studienstarthilfe ist geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Ein Antrag für Studienstarthilfe kann nicht rückwirkend gestellt werden.