Ein Studium zu beginnen ist aufregend – aber oft auch teuer. Technik, Lernmaterialien, Mietkaution … da kommt einiges zusammen. Für Erstsemester aus Familien mit geringem Einkommen gibt es jetzt Unterstützung: die Studienstarthilfe. Das sind 1.000 Euro als einmaliger Zuschuss – also Geld, das du nicht zurückzahlen musst!
Wichtig zu wissen:
- Die Hilfe ist unabhängig vom BAföG und wird auch nicht darauf angerechnet.
- Du kannst die Hilfe bis zum Ende des Monats beantragen, der auf deinen Studienstart folgt.
Voraussetzungen:
- Du bist unter 25 Jahre alt
- Du startest im Sommersemester 2025 dein erstes Vollzeitstudium
- Du hast im Monat vor Studienbeginn Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder ähnliche Leistungen bekommen
So geht’s: 👉 Antrag stellen unter: bafoeg-digital.de
Du brauchst:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Sozialleistungsbescheid (nicht älter als 6 Monate)
Tipp: Teil die Info gern mit deinen Kommiliton*innen – nicht alle wissen von dieser Möglichkeit!